Lebensversicherung – beleihen oder verkaufen ?
Wer dringend Geld benötigt, aber keinen Kredit aufnehmen will oder kann, der hat die Möglichkeit, seine Lebensversicherung zu Geld zu machen. Die naheliegendste Möglichkeit, die Lebensversicherung zu kündigen und sich den Rückkaufwert auszahlen zu lassen, ist finanziell die am wenigsten lukrative. Auch wenn heutzutage viele Lebensversicherungen vorzeitig gekündigt werden, erhalten viele Kunden nicht einmal ihre eingezahlten Beiträge zurück, da insbesondere in den ersten Jahren nach Abschluss der Versicherung wenig angespart wird. Die Alternativen sind Verkauf der Lebensversicherung oder ihre Beleihung.
Es gibt mittlerweile eine ganze Reihe von Unternehmen, die sich auf den Ankauf von Lebensversicherungen spezialisiert haben, zumeist deutlich über dem Rückkaufwert, ein Vergleich lohnt sich. Für den Verkäufer der Versicherung liegt der Vorteil neben dem höheren Gewinn vor allem darin, dass ein kostenloser Todesfallschutz für die Angehörigen in den meisten Fällen erhalten bleibt, da die Käufer die Lebensversicherung bis zum Ende weiter bezahlen und die versicherte Person die gleiche bleibt. Allerdings kaufen die Firmen nicht alle Lebensversicherungen. Entscheidende Ankaufskriterien sind der Rückkaufwert, die Restlaufzeit, die Versicherungsgesellschaft sowie der Tarif. Viele Policen, die den Kriterien nicht entsprechen, werden abgelehnt.
Die andere Alternative ist das Beleihen der Lebensversicherung. Das ist bei allen Banken möglich und auch bei den Versicherungsunternehmen, die Lebensversicherungen anbieten. Gerade im Hinblick auf Zinsen und Bearbeitungsgebühren empfiehlt sich ein umfassender Vergleich, da sich hier viel Geld sparen lässt. Vorteilhaft ist, dass die Lebensversicherung und die eingezahlten Beiträge in voller Höhe erhalten bleiben. Es werden nur die Rechte während der Laufzeit an den jeweiligen Versicherer abgetreten. Das ausgezahlte Darlehen kann maximal so hoch sein wie die aktuelle Rückkaufsumme. Die Laufzeit für die Rückzahlung lässt sich individuell vereinbaren und beträgt meistens zwischen zwei und fünf Jahren, wobei das Darlehen auch schon nach einer Laufzeit von sechs Monaten gekündigt werden kann, wenn eine Kündigungsfrist von drei Monaten eingehalten wird. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass die Bonitätsprüfung und die Meldung an die Schufa entfallen, da sozusagen ein Teil des eigenen Geldes ausbezahlt wird. Lebensversicherungen, die bereits abgetreten oder verpfändet worden sind, kann man nicht beleihen. Der große Nachteil des Beleihens besteht darin, dass während der Laufzeit des Darlehens kein Versicherungsschutz im Todesfall besteht. Wer diese Methode erwägt, sollte sich darüber im Klaren sein.
Sowohl der Verkauf als auch das Beleihen von Lebensversicherungen haben Vor- und Nachteile, die gegeneinander abgewogen werden sollten, insbesondere was den Versicherungsschutz im Todesfall betrifft. Beide Methoden sind der einfachen Kündigung mit Ausbezahlung des Rückkaufwertes deutlich überlegen.

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